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Coaching
"Praxis bewältigen! Praxis verändern!"
Ausgangslage : Das Coaching ist ein auf die
aktuellen Bedürfnisse des/der Coachee zugeschnittenes Beratungs- und Unterstützungsangebot
mit thematischer und zeitlicher Begrenzung. Das Coaching richtet sich
an Führungskräfte und Personen mit spezieller Projektverantwortung.
| Ziel |
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Ziel des Coaching ist es, in einem dialogischen,
ziel- und lösungsorientierten Prozess die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit
des/der Coachee in schwierigen oder belastenden Arbeitssituationen
zu erhalten und zu fördern. Das Coaching erweitert die Führungskompetenz,
erhöht die Problemlösungs- und Konfliktfähigkeit, unterstützt die
Verbesserung in der Zusammenarbeit und schafft Raum zur Regeneration.
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| Vorgehen |
Im Zentrum des Coaching steht die Gestaltung
der eigenen Rolle, der Einsatz von Führungsinstrumenten, die Konzeption
und Planung einer Aktion, die Entwicklung individueller Potentiale
oder die Erweiterung beruflicher Perspektiven. Mit Methoden der Supervision
und der Führungsberatung werden Problemsituationen gemeinsam bearbeitet,
Einstellungen im Umgang mit unklaren Situationen transparent gemacht,
Perspektiven entwickelt und Handlungsvarianten erprobt. |
| Rolle des Coach |
Der Coach arbeitet in einem individuellen
und weitgehend situativ gestalteten Prozess. Er unterstützt und fördert
die Stärkung und die Stabilisierung der persönlichen und beruflichen
Fähigkeiten des/der Coachee. Seine Rollen sind dabei sehr vielfältig;
mal ist er Berater, mal Fachexperte, mal Trainer usw. |
| Dauer |
Der Einsatz von Coaching geschieht hauptsächlich
punktuell auf spezifische Problemstellungen bezogen und kaum regelmässig
im Sinne eines langfristig institutionalisierten Prozesses. In Anlehnung
an: Berufsverband für Supervision und Organisationsberatung (BSO);
"Eine Umschreibung von Coaching" |
Intervision
"Es hat immer einen unendlichen Nutzen, sich so zu gewöhnen, dass man
sich selbst zu einem beständigen Gegenstand seines Nachdenkens macht."
W. von Humboldt
| Ausgangslage |
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Intervision, auch kollegiale Beratung
genannt, ist eine Form der Gruppen- oder Teamsupervision ohne professionelle
Supervisorin/ohne professionellen Supervisor. Kollegial bedeutet,
dass in den Beratungsgruppen kein hierarchisches Gefälle besteht,
damit sich die Gruppenmitglieder persönlich öffnen können und sich
nicht durch vorgesetzte Personen eingeschränkt fühlen.
Oft besteht aus finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht
die Möglichkeit, dass sich ratsuchende Personen oder Gruppen durch
eine externe Fachperson beraten lassen können. An dieser Stelle kann
kollegiale Beratung eine beschränkte Hilfe sein, falls den Gruppenmitgliedern
ein kollegiales Beratungsverfahren bekannt ist. Kollegiale Beratung
kann als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden. |
| Ziel |
Die Ziele der kollegialen Beratung entsprechen
grundsätzlich den Zielen der Supervision. Ein bedeutender Vorteil
der kollegialen Beratung besteht darin, dass die Verantwortung für
den Beratungsprozess nicht an eine aussenstehende Fachperson delegiert
wird, sondern bei der Gruppe bleibt und somit die Autonomie der Gruppe
und der einzelnen Teilnehmenden gefördert wird. In der kollegialen
Beratungsgruppe kann ein grosser Teil der Beratungsanliegen angegangen
werden. Die Gruppe kann sich autonom, kurzfristig und selbstverantwortlich
beraten, was eine grosse Chance darstellt. Durch die regelmässigen
Beratungssitzungen können sich die Mitglieder der kollegialen Gruppe
gegenseitig unterstützen und somit auch einem Burn-out vorbeugen.
Kollegiale Beratung stellt keine Konkurrenz zur Supervision dar, denn
es können damit längst nicht alle beruflichen Beratungsanliegen bearbeitet
werden. Bei Beratungsfällen mit einem hohen Anteil auf der Beziehungsebene,
zum Beispiel bei Teamentwicklung, Konfliktberatung, Projektentwicklung,
Organisationsentwicklung, sind kollegiale Beratungen nicht geeignet.
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| Vorgehen |
Eine Gruppe von vorwiegend erfahrenen
Vertreterinnen und Vertretern einer Berufsgruppe entschliesst sich,
eine kollegiale Unterstützungsgruppe zu bilden. Diese Gruppe lernt,
angeleitet durch eine Supervisorin/einen Supervisor, ein kollegiales
Beratungsverfahren. In regelmässigen Sitzungen kommt die Gruppe zusammen,
und die einzelnen Mitglieder beraten sich gegenseitig. |
| Formen |
Es existieren mehrere, langjährig bewährte,
kollegiale Beratungsverfahren, welche auf unterschiedlichen Menschenbildern
aufgebaut sind. Einige nutzen die Ressourcen der Gruppe, andere überlassen
die Suche nach Problemlösungen ausschliesslich den ratsuchenden Personen. |
Rolle der Supervisorin/
des Supervisors |
Die Supervisorin/der Supervisor hat die
Aufgabe, der kollegialen Beratungsgruppe ein Beratungsverfahren zu
lehren, welches der Gruppe entspricht. Sie/er sichert, dass die Regeln
und Abläufe allen Gruppenmitgliedern bekannt sind, verflechtet Theorie
und Beratungspraxis und macht die Gruppe auf Stolpersteine aufmerksam.
Es ist sinnvoll, dass die kollegiale Beratungsgruppe von Zeit zu Zeit
von einer professionellen Supervisorin/einem professionellen Supervisor
begleitet wird, damit Anliegen der Beziehungsebene geklärt, Fragen
der Metakommunikation bearbeitet und das Beratungsverhalten reflektiert
werden können.
Eine kollegiale Beratung ist generell kein Ersatz für eine Supervision!
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| Dauer |
Das Erlernen eines kollegialen Beratungsverfahrens
dauert je nach Vorkenntnissen aus dem Bereich der Kommunikationstheorien,
Beratungsverfahren und der möglichen Eigenleistung der Gruppe drei
bis sechs Monate, wenn die Gruppe alle 14 Tage zusammen kommt. |
Supervision
"Von dem, was du erkennen und messen willst, musst du Abschied nehmen,
wenigstens auf eine Zeit. Erst wenn du die Stadt verlassen hast, siehst
du, wie hoch sich ihre Türme über die Häuser erheben."
Nietzsche Ausgangslage
Supervision richtet sich an Einzelpersonen und Gruppen oder Teams aller
Hierarchiestufen, die ihr berufliches Handeln reflektieren wollen. Sie
befasst sich mit konkreten Fragestellungen aus dem Berufsalltag der Supervisandinnen/Supervisanden.
Der Begriff Supervision wird im angelsächsischen Sprachraum häufig für
eine Vorgesetzten- oder Kontrollfunktion verwendet und ist mit dem hier
gemeinten, im deutschen Sprachraum üblichen Begriff nicht identisch. Die
Beraterinnen und Berater eines Supervisionsprozesses werden mit Supervisorin/Supervisor,
die Leistungsnehmenden mit Supervisandin/Supervisand bezeichnet. Für Supervision
wurde früher auch der Begriff "Praxisberatung" verwendet.
| Ziel |
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Ziel der Supervision ist die Verbesserung
der Arbeitssituation, der Arbeitsatmosphäre, der Arbeitsorganisation
und der aufgabenspezifischen Kompetenzen. In einem lösungsorientierten
Ansatz ist der Supervisionsprozess darauf angelegt, praxisnahes Lernen
und die Qualität der Zusammenarbeit sowie die berufliche und die persönliche
Entwicklung zu fördern. Die Supervision wird vor allem da sinnvoll
und nutzbringend eingesetzt, wo verantwortungsbewusstes Handeln, effektive
Arbeitsorganisation, Verbindlichkeit in der Arbeitsausführung, Kooperationsfähigkeit
und die bewusste Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen für
den optimalen Ablauf der Arbeit von Bedeutung sind.
Supervision fördert die berufliche Handlungskompetenz durch angeleitete
Reflexion. Dieser Prozess unterstützt die Supervisandinnen/Supervisanden
im Überdenken ihrer beruflichen Handlungen und in der Selbsteinschätzung
der eigenen Person und Rolle. Sie erkennen die Wechselwirkungen in
den sie betreffenden Arbeitsbeziehungen und vertiefen das Wissen um
ihre Organisation als System. Supervision hilft Distanz schaffen zu
den Abläufen und der Dynamik von Gruppen und Systemen. Sie schützt
dadurch vor Überforderung, destruktivem Konfliktverhalten und spezifischer
"Blindheit" im eigenen Arbeitsumfeld. Supervision ist ein wirkungsvolles
Instrument der beruflichen und der persönlichen Weiterbildung.
Supervision grenzt sich klar von Therapie ab. |
| Vorgehen |
Die Arbeit knüpft an Fragestellungen
und Problemsituationen an, die von den Supervisandinnen und Supervisanden
als lösungsbedürftig angesehen werden. Gemeinsam mit ihnen werden
im Erstgespräch Ziele und Inhalte vereinbart und ein grober Fahrplan
für die gemeinsame Arbeit festgelegt. Dies bildet die Grundlage für
die Vorbereitung von Ablauf und Methoden einer Sitzung. In jeder Supervision
besteht aber die Möglichkeit, nach gemeinsamer Absprache vorrangig
auf Aktuelles und "Brennendes" einzugehen.
Der Supervisionsprozess muss in regelmässigen Intervallen von allen
Beteiligten gemeinsam ausgewertet werden. Basis der Auswertung ist
der Supervisionsvertrag. Darin ist geregelt, wann und wie die Auswertung
erfolgt. Unerlässliche Elemente einer Auswertung sind Fragen nach
der ursprünglichen Absicht, der Wirkung, dem Verlauf und der künftigen
Zielsetzung der Supervision. |
Formen Einzel-
supervision |
Eine Einzelsupervision ist sinnvoll,
wenn mit Unterstützung einer externen Fachperson das berufliche Handeln
individuell reflektiert und die persönliche Handlungsfreiheit im beruflichen
Umfeld erweitert werden soll. |
Team- oder Gruppen-
supervision |
Die Team- oder Gruppensupervision verbessert
die Zusammenarbeit zwischen mehreren Personen. Ziele der Team- oder
Gruppensupervision sind: Überwinden von Spannungen, Fördern der Kommunikation,
Klären individueller Freiräume, Erarbeiten von verbindlichen Abläufen,
gemeinsame Überprüfung der klienten-/kundenbezogenen Arbeit und der
Zielorientierung. |
Die Einbettung und die Rückkoppelung der Team- oder Gruppensupervision
in das Organisations- bzw. Unternehmenssystem sind von den Beteiligten
im gemeinsam erarbeiteten Supervisionsvertrag zu regeln. Die Gruppensupervision
kann auch von Personen mit gleichem Arbeitsfeld bzw. gleicher Funktion,
aber unterschiedlicher Firmen- bzw. Organisationszugehörigkeit genutzt
werden. Der Austausch und der Vergleich mit Kolleginnen-/Kollegen in ähnlichen
Berufssituationen gibt Anregungen für die eigene Praxis, konfrontiert
mit unterschiedlicher Wahrnehmung und generiert vielfältige Problemlösungen.
Personen, die sich im Berufsalltag alleine behaupten müssen, finden wesentliche
Bereicherung und Entlastung in der Gruppensupervision.
Rolle der Supervisorin/
des
Supervisors |
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Der Supervisorin/dem Supervisor fällt
die Rolle als Impulsgeber zu, der "Hilfe zur Selbsthilfe" anbietet.
Die Supervisandinnen/Supervisanden werden auf ihrem lösungsorientierten
Weg von Fragen, Interventionen, Techniken und dem Modellverhalten
der Supervisorin/des Supervisors begleitet. Das Hauptaugen-merk ist
dabei auf zukünftige Möglichkeiten gerichtet. Die vielseitigen Anforderungen
verlangen von Supervisionsfachleuten eine qualifizierte Ausbildung,
einen breiten Erfahrungshintergrund, regelmässige Kontrolle ihrer
Supervisionstätigkeit und permanente Weiterbildung. Die Mitglieder
des BSO (Berufsverband für Supervision und Organisationsberatung)
orientieren sich an berufsethischen Richtlinien des Verbandes. |
| Dauer |
Veränderung ist ein Prozess. Er braucht
Zeit. Supervision als Prozess erfordert regelmässige Sitzungen (je
1-2 Stunden) über einen begrenzten und mit den Supervisandinnen/Supervisanden
zu vereinbarenden Zeitraum hinweg. Mit Standortbestimmungen von Zeit
zu Zeit ist festzustellen, ob dieser Prozess abgeschlossen werden
kann oder nicht. Wie lange die Supervision dauert, wird von allen
Beteiligten gemeinsam bestimmt. In Anlehnung an: Berufsverband für
Supervision und Organisationsberatung (BSO); "Eine Umschreibung von
Supervision" |
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